Schlafmittel können kurzfristig helfen, etwa in einer akuten Belastungssituation. Viele verschreibungspflichtige Schlafmittel sind laut deutscher S3-Leitlinie aber nur für eine kurze Anwendung von in der Regel bis zu vier Wochen vorgesehen, weil sich der Körper an sie gewöhnt und Abhängigkeit entstehen kann. Bei chronischen Schlafstörungen empfiehlt die Leitlinie zuerst die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I). Bitte setzen Sie verordnete Medikamente nie eigenmächtig ab, sondern sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Welche Gruppen es gibt
Unter dem Begriff Schlafmittel werden sehr unterschiedliche Substanzen zusammengefasst. Ein grober Überblick:
- Benzodiazepine und sogenannte Z-Substanzen: verschreibungspflichtige Mittel, die schnell wirken. Bei längerer Einnahme lässt die Wirkung nach, es kann eine Abhängigkeit entstehen, und beim Absetzen können die Schlafprobleme vorübergehend stärker werden.
- Bestimmte Antidepressiva mit müde machender Wirkung: werden manchmal in niedriger Dosis gegen Schlafstörungen verordnet, vor allem wenn zugleich eine Depression besteht. Auch sie haben Nebenwirkungen und gehören in ärztliche Hand.
- Antihistaminika: sind teils rezeptfrei erhältlich. Sie können am nächsten Tag Benommenheit verursachen und sind für ältere Menschen oft ungünstig.
- Melatonin: ist in Deutschland für bestimmte Patientengruppen als Arzneimittel zugelassen, etwa für Menschen ab 55 Jahren mit Insomnie. Die Wirkung bei der üblichen Insomnie ist eher gering.
- Pflanzliche Mittel: etwa mit Baldrian, Hopfen oder Melisse. Für viele dieser Mittel ist die Wirksamkeit bei chronischer Insomnie nicht ausreichend belegt.
Warum viele Schlafmittel nicht auf Dauer gedacht sind
Schlafmittel behandeln das Symptom, nicht die Mechanismen, die eine Schlafstörung aufrechterhalten. Wer sie über Monate nimmt, gewöhnt sich bei manchen Wirkstoffen an sie. Die Dosis müsste steigen, um denselben Effekt zu erzielen, und der Versuch, ohne Tablette zu schlafen, misslingt häufig. Das bestärkt den Eindruck, ohne Medikament nicht schlafen zu können. Hinzu kommen mögliche Nebenwirkungen wie Benommenheit am Morgen, Gangunsicherheit mit Sturzgefahr, vor allem bei älteren Menschen, und eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit.
Was die Leitlinie empfiehlt
Die S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“ der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin empfiehlt bei chronischer Insomnie die KVT-I als erste Behandlung. Medikamente kommen in Betracht, wenn die KVT-I nicht ausreichend hilft oder nicht verfügbar ist, und dann in der Regel für einen begrenzten Zeitraum. Der Vorteil der KVT-I: Sie verändert Gewohnheiten und Gedanken, die den schlechten Schlaf aufrechterhalten, und ihre Wirkung hält nach Studienlage auch nach Ende der Behandlung an.
Wenn Sie schon länger Schlafmittel nehmen
Viele Menschen, die eine KVT-I beginnen, nehmen bereits seit längerer Zeit Schlafmittel. Das ist kein Hindernis. Ein Ausschleichen sollte aber immer gemeinsam mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt geplant werden, meist schrittweise über einen längeren Zeitraum. Ein abruptes Absetzen kann zu Entzugserscheinungen und vorübergehend schlechterem Schlaf führen. Die KVT-I kann helfen, diesen Weg zu begleiten, weil sie Strategien für die Nächte vermittelt, in denen das Medikament reduziert wird.
Was Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt fragen können
- Wie lange soll ich dieses Mittel nehmen, und wie setze ich es wieder ab?
- Darf ich damit Auto fahren?
- Verträgt es sich mit meinen anderen Medikamenten und mit Alkohol?
- Welche Behandlung ohne Medikamente kommt für mich in Frage?
Erst Ursachen klären
Bevor Schlafmittel eingesetzt werden, sollten körperliche Ursachen abgeklärt sein, etwa nächtliche Atemaussetzer, unruhige Beine, Schmerzen, Schilddrüsenerkrankungen oder Nebenwirkungen anderer Medikamente. Mehr dazu im Beitrag Wann mit Schlafstörungen zum Arzt?
KVT-I in Ulm
In der KLARTRAUM Privatpraxis in Ulm bietet Dr. Sarah Gagiannis, Fachärztin für Neurologie mit Zusatzbezeichnung fachgebundene Psychotherapie, die KVT-I an, ganz ohne Medikamente als Teil der Methode. Ob und wie bestehende Medikamente angepasst werden, bleibt in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Mehr unter KVT-I bei Schlafstörungen.
Quellen: S3-Leitlinie Insomnie bei Erwachsenen (DGSM, AWMF-Register 063-003); gesundheitsinformation.de (IQWiG), Themenseite Schlafstörungen.
Dieser Beitrag der KLARTRAUM Privatpraxis dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. In einer akuten Krise erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 und im Notfall die 112.
Häufige Fragen
Sind pflanzliche Schlafmittel harmlos?
Pflanzliche Mittel gelten meist als gut verträglich, ihre Wirksamkeit bei chronischer Insomnie ist aber oft nicht ausreichend belegt. Auch sie können mit anderen Medikamenten zusammenwirken. Sprechen Sie die Einnahme bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt an.
Kann ich nach Jahren noch von Schlafmitteln loskommen?
Ja, in vielen Fällen. Wichtig ist ein ärztlich geplantes, meist schrittweises Ausschleichen. Die KVT-I kann helfen, diese Phase mit Strategien für die Nächte zu begleiten.
Weiterlesen
- Schlafstörungen: Was tun, wenn man nicht schlafen kann?
- KVT-I: Wie Verhaltenstherapie bei Schlafstörungen funktioniert
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