Psychotherapie als Selbstzahler bedeutet, die Behandlung selbst zu bezahlen, ohne dass eine Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Das kommt für gesetzlich Versicherte in Frage, die eine Privatpraxis aufsuchen möchten, und für Privatversicherte, deren Tarif Psychotherapie nicht oder nur eingeschränkt erstattet. Ärztliche Leistungen werden dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Vor dem Start sollten Sie die voraussichtlichen Kosten, die Dauer und Ihre Ziele klar besprechen.
Für wen es in Frage kommt
- Gesetzlich Versicherte, die eine Behandlung in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung wünschen, zum Beispiel wegen eines bestimmten Schwerpunkts.
- Privatversicherte, deren Tarif Psychotherapie ausschließt, begrenzt oder deren Kontingent ausgeschöpft ist.
- Menschen, die vorbeugend etwas tun möchten, etwa mit Beratung oder Achtsamkeitstraining, die ohnehin keine Kassenleistung sind.
- Menschen mit einem klar umschriebenen Anliegen, für das ein überschaubares, strukturiertes Vorgehen in Frage kommt, zum Beispiel eine KVT-I bei Schlafstörungen.
Wie die Abrechnung funktioniert
Für ärztliche Leistungen gilt auch bei Selbstzahlern die GOÄ. Sie erhalten nach den Terminen eine Rechnung, die die erbrachten Leistungen mit Gebührenziffer und Steigerungsfaktor aufführt. Präventive Angebote wie Beratung oder Training werden häufig über vereinbarte Pauschalen abgerechnet. Mehr dazu im Beitrag Was kostet Psychotherapie privat?
Vorteile und Grenzen
Für manche Menschen ist die Selbstzahlung eine Möglichkeit, eine Praxis mit einem bestimmten Schwerpunkt zu wählen, etwa eine Behandlerin, die Neurologie und Psychotherapie verbindet. Zugleich ist sie mit Kosten verbunden, die über Wochen oder Monate zusammenkommen. Deshalb ist es wichtig, vor Beginn offen über Ziele, die geplante Dauer und das Budget zu sprechen. Bei schweren oder lang andauernden Erkrankungen kann eine Behandlung im System der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig die tragfähigere Lösung sein. Mehr dazu im Beitrag Lange Wartezeit auf einen Therapieplatz.
Fragen vor dem Start
- Was ist mein Ziel, und woran würde ich merken, dass ich es erreicht habe?
- Wie viele Termine sind voraussichtlich sinnvoll?
- Wie hoch sind die Kosten pro Termin, und wie wird abgerechnet?
- Was gilt bei Absagen?
- Gibt es Zwischenbilanzen, bei denen wir prüfen, ob die Behandlung hilft?
Beratung statt Psychotherapie?
Nicht jedes Anliegen braucht eine Psychotherapie. Wer keine psychische Erkrankung hat, sondern in einer belastenden Lebensphase Orientierung sucht, Stress frühzeitig begegnen oder die eigene Resilienz stärken möchte, ist mit einem präventiven Angebot oft gut beraten. Diese Angebote sind kürzer und klar umrissen. Mehr im Beitrag Psychologische Beratung oder Psychotherapie?
Steuerliche Aspekte
Selbst getragene Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Für Psychotherapie verlangt das Finanzamt in der Regel einen vor Beginn ausgestellten Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, etwa ein amtsärztliches Gutachten. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung, bevor Sie beginnen.
Selbstzahler in der Privatpraxis in Ulm
Die KLARTRAUM Privatpraxis in Ulm ist für Privatversicherte und Selbstzahler da. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Psychotherapie wird nach der GOÄ zum 3,5-fachen Satz abgerechnet, die präventive psychologische Beratung und das Achtsamkeitstraining über vereinbarte Pauschalen. Mehr unter Ablauf und Kosten und Gesetzlich versichert und Selbstzahler.
Quellen: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, § 64 (Nachweis von Krankheitskosten); gesundheitsinformation.de (IQWiG).
Dieser Beitrag der KLARTRAUM Privatpraxis dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. In einer akuten Krise erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 und im Notfall die 112.
Häufige Fragen
Erfährt meine Krankenkasse von einer selbst bezahlten Behandlung?
Wenn Sie die Rechnung selbst bezahlen und nicht bei einer Versicherung einreichen, wird die Behandlung nicht über die Krankenkasse abgerechnet.
Kann ich später in eine Kassenbehandlung wechseln?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Weg in eine Kassenbehandlung führt über die psychotherapeutische Sprechstunde einer Praxis mit Kassenzulassung.
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