KLARTRAUM Dr. Sarah Gagiannis Ganzheitliche Beratung, Begleitung und Therapie

Was kostet Psychotherapie privat? GOÄ, Steigerungssatz und Erstattung

KLARTRAUM Privatpraxis · 5. Oktober 2026

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Dünengras am Strand

Ärztliche Psychotherapie in einer Privatpraxis wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ legt für jede Leistung einen Grundbetrag fest, der mit einem Steigerungsfaktor multipliziert wird. Bei persönlichen ärztlichen Leistungen liegt dieser Rahmen zwischen dem 1-fachen und dem 3,5-fachen Satz. Die KLARTRAUM Privatpraxis rechnet Psychotherapie zum 3,5-fachen Satz ab. Wie viel Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe davon erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab und sollte vorab geklärt werden.

Die Gebührenordnung für Ärzte

Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung des Bundes und gilt für alle ärztlichen Leistungen, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Sie gilt also für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler gleichermaßen. Für psychotherapeutische Leistungen enthält sie eigene Gebührenziffern, zum Beispiel für Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung mit einer Mindestdauer von 50 Minuten.

Was der Steigerungssatz bedeutet

Für persönlich erbrachte ärztliche Leistungen erlaubt die GOÄ einen Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5. Der 2,3-fache Satz gilt als Schwellenwert. Wird er überschritten, muss die Rechnung dies mit Bezug auf die einzelne Leistung begründen, etwa mit besonderer Schwierigkeit, besonderem Zeitaufwand oder besonderen Umständen. Der 3,5-fache Satz ist der Höchstsatz ohne gesonderte Vereinbarung. Für Sie bedeutet das: Lesen Sie in Ihren Tarifbedingungen nach, bis zu welchem Faktor Ihre Versicherung erstattet.

Was die PKV erstattet

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie entsprechend dem individuellen Vertrag. Unterschiede gibt es vor allem bei:

Übernimmt die Versicherung nicht alle Kosten, tragen Sie die Differenz selbst. Mehr dazu im Beitrag PKV und Psychotherapie.

Was die Beihilfe erstattet

Beihilfeberechtigte erhalten einen Teil der Kosten von ihrer Beihilfestelle und den Rest von ihrer privaten Krankenversicherung. Psychotherapie ist in der Beihilfe in der Regel erst nach vorheriger Anerkennung erstattungsfähig. Ob Beträge oberhalb des Schwellenwerts anerkannt werden, richtet sich nach den Vorschriften Ihres Dienstherrn. Mehr dazu im Beitrag Psychotherapie mit Beihilfe.

Prävention ist keine Kassenleistung

Präventive Angebote wie psychologische Beratung oder Achtsamkeitstraining sind keine Psychotherapie. In der KLARTRAUM Privatpraxis werden sie über vereinbarte Pauschalen abgerechnet und von der Krankenversicherung nicht übernommen.

Fragen, die Sie vorab klären sollten

Wie die Abrechnung abläuft

In der KLARTRAUM Privatpraxis erhalten Sie eine Rechnung, die Sie direkt begleichen und gegebenenfalls bei Ihrer privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle einreichen. Die Kosten richten sich nach den erbrachten Leistungen und werden transparent nach der GOÄ zum 3,5-fachen Satz berechnet. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Wer gesetzlich versichert ist, kann die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Alle Einzelheiten stehen unter Ablauf und Kosten.

Quellen: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), insbesondere §§ 5 und 12; Bundesärztekammer, Informationen zur GOÄ; Verband der Privaten Krankenversicherung, Verbraucherinformationen.

Dieser Beitrag der KLARTRAUM Privatpraxis dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. In einer akuten Krise erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 und im Notfall die 112.

Häufige Fragen

Warum rechnet eine Praxis den 3,5-fachen Satz ab?

Die GOÄ erlaubt für persönliche ärztliche Leistungen einen Rahmen bis zum 3,5-fachen Satz. Oberhalb des 2,3-fachen Satzes muss die Rechnung eine Begründung enthalten. Die KLARTRAUM Privatpraxis rechnet Psychotherapie zum 3,5-fachen Satz ab.

Was kostet eine Sitzung genau?

Die Kosten richten sich nach den erbrachten Leistungen und den Gebührenziffern der GOÄ. Fragen Sie vor Beginn nach den voraussichtlichen Kosten, damit Sie die Erstattung mit Ihrer Versicherung klären können.

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