KLARTRAUM Dr. Sarah Gagiannis Ganzheitliche Beratung, Begleitung und Therapie

PKV und Psychotherapie: Kostenzusage, Antrag und Folgeantrag

KLARTRAUM Privatpraxis · 5. Oktober 2026

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Meer und Kieselstrand

Privatversicherte sollten vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie bei ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Manche Tarife verlangen ein eigenes Antragsverfahren mit Bericht, bevor die eigentliche Behandlung beginnt, andere erstatten eine bestimmte Zahl an Sitzungen ohne Antrag. Wichtig sind außerdem das Sitzungskontingent, der erstattungsfähige GOÄ-Steigerungsfaktor und ein rechtzeitiger Folgeantrag, damit die Therapie ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.

Schritt 1: Tarif prüfen

Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen oder rufen Sie bei Ihrer Versicherung an. Gute Fragen sind:

Lassen Sie sich wichtige Auskünfte möglichst schriftlich geben.

Schritt 2: Kostenzusage einholen

Viele Versicherungen bieten an oder verlangen, dass die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung bestätigt wird. Man spricht von Kostenzusage oder Kostengutsprache. Manche Versicherungen verlangen dafür ein eigenes Antragsverfahren, das rechtzeitig eingeleitet werden sollte. Dazu gehören oft ein Formular, das Sie ausfüllen, und eine ärztliche Stellungnahme oder ein Bericht, der das Anliegen und den Behandlungsplan beschreibt. Einige Versicherungen lassen diesen Bericht von Gutachterinnen oder Gutachtern prüfen.

Schritt 3: Erste Termine

Die ersten Gespräche dienen dem Kennenlernen und der Klärung des Anliegens. Ob diese Termine vor einer Kostenzusage bereits erstattet werden, ist von Tarif zu Tarif verschieden. Klären Sie das am besten vorab.

Schritt 4: Rechnungen einreichen

In der Privatpraxis erhalten Sie eine Rechnung nach der GOÄ, die Sie begleichen und bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Erstattung erfolgt dann nach Ihrem Vertrag. Übernimmt die Versicherung nicht alle Kosten, tragen Sie die Differenz selbst. Mehr zur Abrechnung im Beitrag Was kostet Psychotherapie privat?

Schritt 5: Kontingent im Blick behalten

Notieren Sie, wie viele Sitzungen Sie bereits hatten. Wenn sich abzeichnet, dass das bewilligte oder tariflich vorgesehene Kontingent bald ausgeschöpft ist, sprechen Sie das rechtzeitig an. Dann kann gemeinsam ein Folgeantrag gestellt werden, damit die Behandlung ohne Unterbrechung weiterläuft.

Häufige Stolpersteine

Beihilfe zusätzlich beachten

Wer beihilfeberechtigt ist, braucht häufig eine Anerkennung durch die Beihilfestelle vor Beginn der Behandlung. Das Verfahren unterscheidet sich von dem der PKV. Mehr dazu im Beitrag Psychotherapie mit Beihilfe.

In der Privatpraxis in Ulm

In der KLARTRAUM Privatpraxis in Ulm wird Psychotherapie nach der GOÄ zum 3,5-fachen Satz abgerechnet. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten entsprechend dem individuellen Vertrag. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die nötigen Schritte zur Kostengutsprache. Dr. Sarah Gagiannis unterstützt bei einem Folgeantrag, wenn das Kontingent ausgeschöpft wird. Mehr unter Ablauf und Kosten.

Quellen: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); Verband der Privaten Krankenversicherung, Verbraucherinformationen; Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK).

Dieser Beitrag der KLARTRAUM Privatpraxis dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. In einer akuten Krise erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 und im Notfall die 112.

Häufige Fragen

Was ist eine Kostengutsprache?

Die Zusage Ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung, die Kosten in einem bestimmten Umfang zu übernehmen. Sie schafft Planungssicherheit und wird von manchen Tarifen verlangt.

Was passiert, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist?

Dann kann ein Folgeantrag gestellt werden. Sagen Sie rechtzeitig Bescheid, wenn sich abzeichnet, dass die bewilligten Sitzungen zu Ende gehen.

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