KLARTRAUM Dr. Sarah Gagiannis Ganzheitliche Beratung, Begleitung und Therapie

Psychotherapie mit Beihilfe: Anerkennung, Ablauf und Kosten

KLARTRAUM Privatpraxis · 5. Oktober 2026

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Beamtinnen und Beamte erhalten bei Psychotherapie einen Teil der Kosten von ihrer Beihilfestelle, den Rest von ihrer privaten Krankenversicherung. Psychotherapie ist in der Beihilfe in der Regel nur erstattungsfähig, wenn die Beihilfestelle die Behandlung vor Beginn anerkannt hat, meist auf Grundlage eines Gutachtens. Die genauen Regeln unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Klären Sie deshalb vor Beginn mit Ihrer Beihilfestelle und Ihrer PKV, welche Unterlagen nötig sind.

Wie Beihilfe funktioniert

Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn für Beamtinnen, Beamte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Sie übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, den Bemessungssatz. Er liegt je nach Situation zum Beispiel bei 50, 70 oder 80 Prozent. Den verbleibenden Anteil deckt eine private Krankenversicherung mit einem beihilfekonformen Tarif ab. Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für Landesbeamte die jeweilige Landesverordnung, in Baden-Württemberg die Beihilfeverordnung des Landes, in Bayern die Bayerische Beihilfeverordnung.

Psychotherapie braucht eine Anerkennung

Anders als bei vielen anderen ärztlichen Leistungen ist Psychotherapie in der Beihilfe meist an ein Anerkennungsverfahren gebunden. Vereinfacht läuft es so ab:

  1. In ersten Gesprächen wird das Anliegen geklärt. Diese sogenannten probatorischen Sitzungen sind in der Regel ohne vorherige Anerkennung beihilfefähig.
  2. Die Behandlerin oder der Behandler erstellt einen Bericht, der zusammen mit Ihrem Antrag an die Beihilfestelle geht.
  3. Die Beihilfestelle lässt den Antrag häufig durch eine Gutachterin oder einen Gutachter prüfen.
  4. Nach der Anerkennung wird eine bestimmte Zahl von Sitzungen als beihilfefähig bestätigt. Für weitere Sitzungen ist ein Folgeantrag nötig.

Die genaue Zahl probatorischer Sitzungen, die Kontingente und die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Verordnung. Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Abrechnung nach GOÄ

Die Beihilfe erkennt ärztliche Leistungen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte an. Beträge oberhalb des Schwellenwerts, also des 2,3-fachen Satzes, werden in der Regel nur anerkannt, wenn die Rechnung eine nachvollziehbare Begründung enthält, und die Beihilfestelle prüft, ob sie sie für angemessen hält. Wird ein Teil nicht anerkannt, bleibt ein Eigenanteil. Fragen Sie Ihre Beihilfestelle und Ihre PKV deshalb vorab, wie sie mit dem jeweiligen Steigerungsfaktor umgehen. Mehr dazu im Beitrag Was kostet Psychotherapie privat?

Die PKV nicht vergessen

Ihre private Krankenversicherung hat eigene Regeln. Manche Versicherer schließen sich der Anerkennung der Beihilfe an, andere verlangen ein eigenes Verfahren. Klären Sie beides parallel, damit die Behandlung nicht ins Stocken gerät. Eine Übersicht bietet der Beitrag PKV und Psychotherapie.

Checkliste für Beihilfeberechtigte

Prävention und Beihilfe

Präventive Angebote wie psychologische Beratung oder Achtsamkeitstraining sind keine Psychotherapie und werden in der KLARTRAUM Privatpraxis über Pauschalen abgerechnet. Sie werden von der Krankenversicherung nicht übernommen.

In der Privatpraxis in Ulm

Die KLARTRAUM Privatpraxis in Ulm ist für Privatversicherte und Selbstzahler da, dazu gehören auch Beihilfeberechtigte mit privater Krankenversicherung. Psychotherapie wird nach der GOÄ zum 3,5-fachen Satz abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie begleichen und bei Beihilfestelle und PKV einreichen. Bitte klären Sie die Anerkennung und die Erstattung vorab. Mehr unter Ablauf und Kosten und Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.

Quellen: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Abschnitt Psychotherapie; Beihilfeverordnung Baden-Württemberg; Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Dieser Beitrag der KLARTRAUM Privatpraxis dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. In einer akuten Krise erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 und im Notfall die 112.

Häufige Fragen

Wer erstellt den Bericht für die Beihilfe?

Den Bericht erstellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Psychotherapeut nach den ersten Gesprächen. Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Gelten in Bayern und Baden-Württemberg dieselben Regeln?

Nein, jedes Land hat eine eigene Beihilfeverordnung, für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Die Grundprinzipien sind ähnlich, Details unterscheiden sich. Fragen Sie Ihre Beihilfestelle.

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